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Erwachsenenbildung

A hoch 3 – Animal  Assisted Activities

!!! nächster Ausbildungsstart: 30. August 2024 !!!

  

Ausbildungsinhalte für das SJ 2024/2025

Terminübersicht A3-Kurs 2024/2025
T_U1
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Anmeldung A3-Kurs Animal Assisted Activities

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Bauern- und Bäuerinnenschule

Bauern- und Bäuerinnenschule

Die Bauern- und Bäuerinnenschule ist die Ausbildung im 2.ten Bildungsweg und ermöglicht das Nachholen der Landwirtschaftlichen Facharbeiterprüfung bzw. der Weinbau- und Kellerfacharbeiterprüfung.

Zielgruppe:
BetriebsführerInnen oder zukünftige ÜbernehmerInnen, die bisher keine Möglichkeit einer landwirtschaftlichen bzw. weinbaulichen – kellerwirtschaftlichen Grundausbildung hatten und das zur Betriebsführung notwendige Wissen nachholen und mit einer Facharbeiterprüfung abschließen möchten.

Ausbildungsziel:
Die Grundstufe der Bauern- und Bäuerinnenschule hat das Ziel Basiswissen in Landwirtschaft bzw. Weinbau- und Kellerwirtschaft zu vermitteln, das dem Niveau der Berufsschule entspricht. Diese theoretischen Grundlagen werden mit aktuellen und praxisnahen Beispielen verknüpft. Die Absolventen können zur Facharbeiterprüfung zugelassen werden, wenn sie die Bedingungen der NÖ Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung erfüllen.

Die Facharbeiterprüfung ist u.a. die Mindestqualifikation für die Gewährung der Beihilfe zur ersten Niederlassung (Niederlassungsprämie) und dem Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen über dem 20. Lebensjahr, für den Bezug spezieller Betriebsmittel, sowie für die Anerkennung als Lehrberechtigte(r).

Organisation:
Die Grundstufe der Bauern- und Bäuerinnenschule umfasst 500 Stunden und wird als Abend- bzw. Wochenendlehrgang geführt.

Zulassungsbedingungen zur Facharbeiterprüfung:
Eine Prüfungszulassung ist an folgende Voraussetzungen gebunden:
Vollendung des 20. Lebensjahres und Nachweis einer mindestens zweijährigen der Art der Prüfung entsprechenden praktischen Tätigkeit und erfolgreichem Besuch eines Vorbereitungskurses. Dieser Kursbesuch wird durch den erfolgreichen Besuch der Bauern- und Bäuerinnenschule erfüllt. Nicht hauptberuflich in der Landwirtschaft tätige Person müssen je nach Art des Haupterwerbs nach Absolvierung der Pflichtschule eine mindestens vierjährige nebenberufliche landwirtschaftliche Tätigkeit nachweisen. Weiters kann eine Prüfungszulassung aufgrund einer absolvierten Lehrzeit in der Landwirtschaft erfolgen.

Informationsabend

>> Bauern- und Bäuerinnenschule
>> 18. Juni 2024, 18:00 Uhr
>> LFS Hollabrunn

!!Eine Anmeldung ist verpflichtend unter office[@]diefachschule.at vorzunehmen!!

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

  

Anmeldung

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